Ein Antritt zur abschließenden Prüfung ist erst möglich, wenn sämtliche Zulassungsprüfungen vor dem Termin der abschließenden Prüfung positiv abgelegt sind und der Prüfungswerber/die Prüfungswerberin nicht jünger ist als ein „Regelschüler“ (4 Jahre Volksschule + 4 Jahre Unterstufe + 3 Jahre Handelsschule).
Die Anmeldung zur abschließenden Prüfung bitte nur während der Anmeldefristen uns zusenden. Nutzen Sie diese Ausfüllhilfe:
Die abschließende Prüfung wird dreimal im Jahr abgenommen. Die nächsten Termine sehen Sie unten. Beachten Sie bitte auch die Informationen zu den jeweiligen Gegenständen in der Infobox rechts.



