Ein Antritt zur abschließenden Prüfung ist erst möglich, wenn sämtliche Zulassungsprüfungen vor dem Termin der abschließenden Prüfung positiv abgelegt sind und der Prüfungswerber/die Prüfungswerberin nicht jünger ist als ein „Regelschüler“ (4 Jahre Volksschule + 4 Jahre Unterstufe + 3 Jahre Handelsschule).
Die Anmeldung zur abschließenden Prüfung ist schriftlich im Sekretariat einzubringen. Nutzen Sie diese Ausfüllhilfe:
Die abschließende Prüfung wird dreimal im Jahr abgenommen. Beachten Sie bitte die Informationen zu den jeweiligen Gegenständen in der Infobox rechts.